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Freie Universität Bozen

Diplomstudien und Lehramtsstudien

Anerkennung österreichischer Diplomstudien bzw. Lehramtsstudien

Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung der österreichischen Diplomstudien bzw. Lehramtsstudien bildet ein Abkommen zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich, der so genannte Notenwechsel (Gesetz Nr. 322 vom 10. Oktober 2000 in geltender Fassung). Der Notenwechsel sieht die volle Gleichwertigkeit der von italienischen bzw. österreichischen Universitäten verliehenen akademischen Grade und Titel vor, die in der Anlage zum Notenwechsel angeführt sind.

Sieht der Notenwechsel für die Anerkennung einer Studienrichtung Ergänzungsprüfungen vor, so kann die Anerkennung nur dann erfolgen, wenn die Ergänzungsprüfungen in Österreich vor Antragstellung erfolgreich abgelegt wurden.

Für die korrekte Bezeichnung der entsprechenden italienischen Laurea konsultieren Sie bitte diese Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an cristina.pellini@provincia.bz.it, Tel. +39 0471 413307 / 01

So stellen Sie Ihr Gesuch:

  1. Online-Gesuch vollständig und korrekt ausfüllen
  2. Gesuch ausdrucken und unterschreiben
  3. mit den vorgesehenen Unterlagen per E-Mail an die Adresse studentoffice@unibz.it senden.

Gesuche, die nicht vollständig (z.B. ohne Datum oder Unterschrift) oder nicht korrekt ausgefüllt sind (z.B. falsche Angabe zur absolvierten Studienrichtung oder der beantragten italienischen Laurea), werden nicht akzeptiert.

Achtung: Dieses Verfahren gilt nur für Bürger/innen aus der Europäischen Union. Wenn Sie keine italienische oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die Anerkennung aus beruflichen Gründen benötigen, legen Sie bitte ein entsprechendes Dokument bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im pdf-Format bei:

  1. Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades der österreichischen Universität. Wenn Sie Ihr Studium vor dem 1. August 1997 abgeschlossen haben, reichen Sie an Stelle des Bescheids die Sponsionsurkunde ein;
  2. Eigenerklärung über den Besitz des Oberschulabschlusses (Matura) (verwenden Sie bitte dieses Formular);
  3. Gültiger Personalausweis/Reisepass;
  4. Nachweise über Ergänzungsprüfungen, wenn diese für die Studientitelanerkennung vorgeschrieben sind;
  5. Bestätigung über die Gesamtnote, ausgestellt von der österreichischen Universität, falls Sie die Umrechnung in das italienische System wünschen;
  6. Einzahlungsbestätigung der Gebühr für das Anerkennungsverfahren in Höhe von 150 €. Details dazu sind im Online-Gesuch zu finden, sobald es ausgefüllt und bestätigt wird.

    Nur im Falle eines Psychologiestudiums beilegen
  7. Bestätigung der Fakultät, in der angegeben wird, welchem italienischen Studienzweig das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist (die Wochenstunden in diesem Studienzweig müssen überwiegen). Die italienischen Studienzweige sind: "Psicologia generale e sperimentale", "Psicologia dello sviluppo e dell'educazione", "Psicologia clinica e di comunità", "Psicologia del lavoro e delle organizzazioni". 

    Nur im Falle eines Sprachenstudiums (gemäß Z 1.41.2, Anlage 1 zum UniStG) beilegen
  8. Bestätigung des Prüfungsreferates über die Absolvierung des Moduls „Zweite Sprache“ im Ausmaß von mindestens 54 Wochenstunden.

Die Unterlagen sind nicht in die italienische Sprache zu übersetzen.