Master in
Dieser Master kombiniert die Vermittlung von fortgeschrittenen Managementkompetenzen mit Aspekten neuer digitaler Technologien und Nachhaltigkeit. Tourismusmanager:innen von morgen lernen, wie ein Gleichgewicht zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialen Belangen ermöglicht werden kann.
Ziel dieses Masters ist es, Innovationen in die Tourismusbranche zu bringen, die Antworten auf die Herausforderungen bieten, die der wirtschaftliche, soziale und ökologische Aufschwung derzeit und im nächsten Jahrzehnt stellt.
Anhand theoretischer Konzepte und durch den Erwerb praktischer Fertigkeiten lernen Sie, touristische Erfahrungen zu managen, zielführend neue Technologien für das Management von touristischen Betrieben und Destinationen einzusetzen, Big Data für die Optimierung von Touristenströmen und die Anpassung von Dienstleistungen zu analysieren und zu nutzen.
Als international ausgebildete Fachkraft für Smart Tourism und Smart Destinations werden Sie die Zukunft des Tourismus mitgestalten.
Masterklasse: LM-77
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 years
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 28 EU + 2 Nicht-EU
Campus: Bruneck
Studiengebühren: ca. 1350 € pro Jahr
Im ersten Jahr liegt der Fokus auf Lehrveranstaltungen, welche die theoretische Grundlagen legen, darunter Unternehmensführung und Marketing, Regionalökonomie und nachhaltige Mobilität. Im zweiten Jahr werden vermehrt praxisorientierte Lehrveranstaltungen angeboten, wie z. B. ein Laboratorium, in dem Sie Strategien für die Transformation von Reisezielen in Smart Destinations entwickeln werden.
Sutiengangsleiter: Prof. Oswin Maurer
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Laura Baldin
Wir bieten derzeit Austauschmöglichkeiten mit Partneruniversitäten aus der ganzen Welt. Sie müssen außerdem ein Pflichtpraktikum von mindestens 150 Stunden absolvieren und profitieren dabei von einem breiten Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland.
Die Absolventen:innen werden in der Lage sein, Touristikunternehmen wie beispielsweise Reiseveranstalter, Hotelketten oder Messen zu managen. Sie können sich auch als Fachleute für das Management und das Marketing touristischer Destinationen bewerben, insbesondere in öffentlichen Institutionen, Verbänden oder auch Tourismuskonsortien.
Sie verfügen auch über die erforderlichen Kompetenzen, um eine Karriere als Berater:innen für Tourismusunternehmen und Destinationen einzuschlagen.
Schließlich können sie ihr Studium mit einem Master der Aufbaustufe oder einem Doktoratsstudium fortsetzen.
Der beste Start ins Studium ab Montag, den 30. September.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Sie können einen Termin mit Student Ambassadors buchen und haben so die Möglichkeit, den Campus Bozen zu besuchen und einen Einblick in Ihr zukünftiges Studierendenleben zu erhalten. Die Touren finden vom 15. Juli bis zum 30. August 2024 an jedem Werktag (außer Schließungen von Universitäten), von Montag bis Freitag, statt.
Wenn Sie daran interessiert sind, den Campus Bruneck (wo dieser Studiengang stattfindet) zu besuchen, senden Sie bitte eine E-Mail an apply@unibz.it, um eine Tour zu organisieren.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 07.05.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 18.03.2024 (Ausgebucht) and 17. – 18. – 19. and 22. - 23.04.2024 (Anmeldung: 25.03. - 09.04.2024)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 28.05.2024
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 06.06.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 12.07. - 15.10.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 29.05. - 18.07.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 24. - 29.06.2024 (Anmeldung: 29.05. -16.06.2024)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 07.08.2024
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 20.08.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Ranglisten bis 15.10.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 18.-27.09.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: Prove di accertamento linguistico: unibz non offre sessione di esame di accertamento linguistico. Per la lingua inglese è ancora possibile ottenere, entro i termini della preiscrizione, certificati da enti/istituti di certificazione esterni, come LanguageCert o TOEFL iBT Home Edition (è necessario scegliere il tipo di esame che verifica tutte le abilità: ascolto, lettura, scrittura e conversazione). Nel caso in cui non si riesca a ottenere il certificato vero e proprio in tempo utile, verrà riconosciuto lo "Statement of Results".
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 11.10.2024
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 18.10.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Ranglisten bis 18.10.2024 (Frist 12 Uhr mittags)
Intensivsprachkurse: 02. - 20.09.2024 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Vorbereitungskurs Mathematik: 23.09. - 04.10.2024
Erstsemestertage: 30.09 - 01.10.2024
Lehrbetrieb: 30.09. - 23.12.2024
Außerordentliche Prüfungssession: 12 - 23.12.2024
Ferien: 24.12.2024 - 06.01.2025
Lehrbetrieb: 07.01. - 25.01.2025
Prüfungssession: 27.01. - 15.02.2025
Lehrbetrieb: 03.03. - 17.04.2025
Ferien: 18. - 21.04.2025
Lehrbetrieb: 22.04. - 14.06.2025
Außerordentliche Prüfungssession 15. - 24.05.2025
Prüfungssession: 16.06. - 12.07.2025
Prüfungen: 25.08. – 27.09.2025
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte
1. Session: 20
2. Session: 8
Nicht-EU-Bürger:innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 2
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
1. einen Bachelor-Abschluss (*) in einem der folgenden italienischen Klassen oder einen gleichwertigen Abschluss, der im Ausland oder in Italien nach den vorherigen Verordnungen erworben wurde:
(*) Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft und einem ausländischen Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein.
2. Bachelor in einer anderen Klasse oder Universitätsdiplom oder gleichwertiger im Ausland erlangter Studientitel. Mindestens 6 Kreditpunkte müssen in einem oder mehreren der folgenden Fachbereiche erlangt worden sein: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Statistik.
Anerkannt werden Kreditpunkte aus den folgenden wissenschaftlich-disziplinären Bereichen:
SECS-P/01 - Volkswirtschaftslehre
SECS-P/02 - Wirtschaftspolitik
SECS-P/03 - Finanzwissenschaften
SECS-P/04 - Geschichte der Wirtschaftstheorie
SECS-P/05 - Ökonometrie
SECS-P/06 - Angewandte Wirtschaftswissenschaften
SECS-P/07 - Rechnungswesen
SECS-P/08 - Betriebswirtschaft
SECS-P/09 - Betriebliche Finanzwirtschaft
SECS-P/10 - Organisation und Führung
SECS-P/11 - Ökonomie und Management der Finanzintermediäre
SECS-P/12 - Wirtschaftsgeschichte
SECS-P/13 - Warenkunde
SECS-S/01 - Statistik
SECS-S/02 - Statistik für experimentelle und technologische Forschung
SECS-S/03 - Wirtschaftsstatistik
SECS-S/04 - Demographie
SECS-S/05 - Sozialstatistik
SECS-S/06 - Mathematische Methoden für Wirtschafswissenschaften
ING-IND/35 - Grundlagen der Betriebsführung
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben, können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. In diesem Fall werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-77/LM-77 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bei ausländischen Studientiteln: Wenn die Hauptunterrichtssprache nicht eindeutig aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht, laden Sie bitte auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument hoch, in dem die Unterrichtssprache während des Studiums bescheinigt wird
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe C1 und B2 und nur für ein Sprachniveau pro Sprache anmelden können (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine C1-Italienischprüfung und eine B2-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine C1- und eine B2-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
a) Notendurchschnitt (max. 80 Punkte)
Für Studienabschlüsse mit Höchstpunktezahl und Auszeichnung „cum laude“ werden zusätzlich 2 Punkte zugewiesen.
b) weitere Sprachkompetenzen
Den Bewerbern mit Sprachkenntnissen in der dritten Sprache auf B2 Niveau werden 3 Punkte zugewiesen.
Es gelten sowohl Sprachzertifikate, die vom Sprachenzentrum anerkannt werden, als auch Sprachprüfungen, die beim Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen bestanden wurden.
c) Disziplinäre Kompetenzen
Den Bewerbern werden bis zu max. 15 Punkte zugewiesen, falls sie einen der folgenden Bachelorstudien abgeschlossen haben oder im Begriff sind abzuschließen, oder einen anderen Studientitel besitzen, der im Ausland erworben wurde und anerkannt wird:
Ex M.D. 270/04: Bachelor in den Klassen
Ex. M.D. 509/99: Bachelor in den Klassen
Ex M.D. 270/04: Master in den Klassen
Ex M.D. 509/99: Master in den Klassen
oder im Besitz der folgenden Voraussetzungen sind:
Studienabschluss beziehungsweise Universitätsdiplom nach der vor dem M.D.509/99 geltenden Studienordnung, die als gleichwertig mit den oben aufgelisteten Klassen befunden werden.
Gemäß Art. 26, Absatz 2, Buchstabe b) der geltenden Zulassungsregelung haben bei Punktegleichheit jene Bewerber Vorrang, welche für das stärker gewichtete Bewertungskriterium zur Bestimmung der Gesamtpunktezahl der Rangliste eine höhere Teilpunktezahl erreicht haben.
Bei weiterer Punktegleichheit hat der jüngere Bewerber Vorrang.
Lehrveranstaltungen, die vom Studienplan des Masters in Tourismusmanagement vorgesehen sind, werden für die Erreichung der für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendigen 6 Kreditpunkte nicht berücksichtigt.
Lehrveranstaltungen, welche für die Erreichung der für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendigen 6 KP anerkannt werden, können nicht für eine eventuelle Verkürzung der Studienlaufbahn verwendet werden.
Im Bewerbungsportal hochzuladen sind:
Die oben angeführten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: Abschlussnote, abgelegte Prüfungen mit Note und Datum, Kreditpunkte, wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche (nur für italienische Titel).
Für ausländische Titel außerdem: von der Herkunftsuniversität ausgestellte Notenskala (mit der niedrigsten positiven Bewertung der Abschlussnote und der höchstmöglichen Abschlussnote).
Die Fakultät behält sich vor, falls erforderlich die Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen und/oder die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verlangen.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss zur Folge.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 13. Dezember 2024 immatrikulieren.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention erlangt haben, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie zusätzlich Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1373 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).
Foto: IDM Südtirol Alto Adige / Manuel Kottersteger