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Freie Universität Bozen

Inhaber von Führungsaufträgen auf höchster Ebene

Text

In Beachtung der Bestimmungen des Art. 15 Absätze 1, 2 des Gesetzesvertretenden Dekrets 33/2013 werden die Informationen über den Universitätsdirektor wie folgt veröffentlicht

Universitätsdirektor: Dott. Günther Mathà
Auftrag erneuert durch Beschluss des Universitätsrats Nr. 102/2022 vom 01.07.2022.
Amtszeit: 01.11.2022 – 31.10.2027

Lebenslauf

Jahresbruttovergütung 2022

Jahresbruttovergütung 2021

Jahresbruttovergütung 2020

Jahresbruttovergütung 2019

Jahresbruttovergütung 2018

Vermögens- und Einkommenssituation: die Veröffentlichung der Daten ist ausgesetzt*

 

* Die Veröffentlichung der in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f) des GvD 33/2013 genannten Daten wird bis zur Überarbeitung der Transparenzbestimmungen gemäß Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019 ausgesetzt.In der Tat hat das Verfassungsgericht mit Urteil vom 23. Januar - 21. Februar 2019 Nr. 20 (in G.U. 1ª s.s. 27/2/2019 Nr. 9) "die Verfassungswidrigkeit von Art. 14, Absatz 1-bis, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 (Neuordnung der Disziplin in Bezug auf das Recht auf Bürgerzugang und die Verpflichtungen zur Öffentlichkeit, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen) in dem Teil erklärt, in dem vorgesehen wurde, dass die öffentlichen Verwaltungen die in Art. 14, Absatz 1, Buchstabe f), desselben gesetzesvertretenden Dekrets vorgesehenen Informationen auch für alle Inhaber von Führungspositionen, welche auf jeglicher Rechtsbasis erteilt wurden, einschließlich derjenigen, die vom politischen Organ ohne öffentliches Auswahlverfahren nach freiem Ermessen vergeben werden, anstatt nur für die Inhaber von Führungspositionen, die in Artikel 19, Absätze 3 und 4, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 (Allgemeine Regeln für die Organisation der Beschäftigung in den öffentlichen Verwaltungen) vorgesehen sind, veröffentlicht werden".

 


Letzte Änderung: 18.12.2023