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Freie Universität Bozen

Lebensmitteltechnologen

Lebensmitteltechnologen

Seit 2020 ist die Freie Universität Bozen Sitz für die Staatsprüfungen für Lebensmitteltechnologen. Seit 2021 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.

Die Staatsprüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. 

Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass für die Ausübung des Berufes, der dem Studienabschluss entspricht, das Bestehen einer staatlichen Prüfung erforderlich ist, um eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes zu erhalten.

Erst nach der Zulassung ist es möglich, sich in das entsprechende Berufsregister einzutragen. Die Zulassung zu den Staatsprüfungen kann nur an einem Universitätsstandort beantragt werden. Prüfungen für die Zulassung zur Ausübung mehrerer Berufe können nicht in der gleichen Session abgelegt werden.

Die Staatsexamina finden jedes Jahr in zwei Sessionen statt (eine Sommersession und eine Wintersession) und beginnen im ganzen Landesgebiet und an den jährlich durch Verordnung des Ministers für Bildung festgelegten Universitäten.

Nützliche Informationen für 2024

Auf der Basis der Ministerialverordnung vom 29. April 2024 besteht die Staatsprüfung zur Qualifikation in der Berufsausübung für die erste und zweite Session des Jahres 2024 aus einer schriftlichen und aus einer mündlichen Prüfung.  Die Prüfung erstreckt sich auf alle in den spezifischen Bestimmungen vorgesehenen Themen und muss den Erwerb der in den Vorschriften für die einzelnen Berufsprofile geforderten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten überprüfen.

1. Session 2024

Bewerbungsfrist: ab dem 4. Juni bis zum 24. Juni 2024 (innerhalb 12.00 Uhr)
Prüfung: ab dem 25. Juli 2024 (die Prüfungen werden nach dem von der Prüfungskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)

2. Session 2024

Bewerbungsfrist: ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 21. Oktober 2024 (innerhalb 12.00 Uhr)
Prüfung: ab dem 14. November 2024 (die Prüfungen werden nach dem von der Prüfungskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)

Die Prüfung wird in Präsenz abgehalten; Ort, Hörsaal und Uhrzeit werden im Prüfungskalender angegeben.
Die Online-Veröffentlichung des Zeitplans für die Prüfungen stellt die Einladung zu den Prüfungen dar und ist daher zu berücksichtigen. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung auf andere Weise.
Weitere Nachrichten und/oder Informationen über Kommissionen, Prüfungskalender usw. werden so bald wie möglich veröffentlicht.